Unsere abwechslungsreiche Arbeit macht uns viel Freude, dennoch: Auch wir können nicht nur von der Freude leben, sondern müssen unseren Lebensunterhalt und die Geschäftskosten verdienen. Deshalb schließen wir mit Ihnen zu Beginn der Recherchen einen Vertrag, durch den wir einen Anteil am Nachlass erhalten. Abhängig vom Gesamtwert eines Nachlasses sind das in der Regel zwischen 20 und 30% (zzgl. MWSt) des jeweils auf Sie entfallenden Erbteils. Damit sind alle Ermittlungskosten gedeckt; auch die evtl. notwendige Rechtsberatung durch unseren Anwalt.
Unser Honorar erhalten wir im übrigen erst, wenn Sie Ihr Erbe antreten können. „Vorkasse“ gibt es nicht. Wenn sich – was leider manchmal vorkommt – ein Verfahren lange hinzieht, dann warten wir genauso auf unser Geld wie Sie.
Das uns zu zahlende Honorar können Sie übrigens vollständig bei der Erbschaftssteuer steuermindernd einsetzen.
Sie müssen nicht befürchten, daß Sie durch unsere Arbeit unerwünschterweise Schulden erben. Da wir durch den mit Ihnen geschlossenen Vertrag einen Prozentsatz Ihres Erbteils erhalten, haben wir ein eigenes Interesse daran vorher zu klären, ob ein Nachlass tatsächlich werthaltig ist. Ist er das nicht, lassen wir die Finger davon.
Sollte sich wirklich im Nachhinein einmal herausstellen, dass Sie entgegen der ursprünglichen Annahme doch nicht zum Kreis der erbberechtigten Personen gehören – etwa, weil sich doch nähere Verwandte des Erblassers oder der Erblasserin finden, oder weil eine nachträglich bekannt gewordene Adoption die Erbfolge unterbindet – dann haben wir leider auch umsonst gearbeitet. Sie jedenfalls sind uns dann nichts schuldig.
Aufträge zur Familienforschung berechnen wir nach Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Recherchen (bekannte/unbekannte Quellen, in-/ausländische Archive, notwendige Fremdsprachen) und natürlich in Absprache mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber. Fragen Sie uns nach den Konditionen für Ihren speziellen Recherchewunsch!