Wer kennt schon alle Geschwister seiner Großeltern? Oder gar die der Urgroßeltern? Und deren Kinder und Kindeskinder?
Armut und Hunger, aber auch Abenteuerlust und die Hoffnung auf ein besseres Leben haben in den vergangenen Jahrhunderten Menschen veranlasst, ihre Heimat zu verlassen und in fremden Ländern, auf weit entfernten Kontinenten neu anzufangen. Politische, rassische und religiöse Verfolgung, Krieg, Flucht und Vertreibung haben Familien auseinandergerissen und zerstört.
Für einen Erbscheinsantrag reicht es nicht, die eigene Erbberechtigung nachzuweisen. Die Nachlassgerichte verlangen – und sind gesetzlich dazu verpflichtet -, dass die Familienzusammenhänge vollständig aufgeklärt und dargestellt werden, bevor ein Erbschein erteilt wird.
Das ist oft schwieriger, als es zunächst aussieht: Zwei Weltkriege und deren Folgen haben viele Unterlagen vernichtet. Standesämter, Kirchenbücher, Melderegister stehen meist am Anfang einer Suche. Aber wenn es dort keine Unterlagen mehr gibt? Wir kennen die Archive, in denen die Suche weitergeht, und haben Zugang zu professionellen Datenbanken, in denen sich vielleicht Hinweise auf Belege finden lassen. Auch ausländische Urkunden beschaffen wir für Sie und lassen sie übersetzen und beglaubigen, falls erforderlich.
Dass diese Suche zeitaufwendig ist und uns oft Kosten für Reisen zu Archiven, für Nutzungsgebühren, Kopien, Übersetzungen entstehen, wird einleuchten.
In Nachlassangelegenheiten muss die Abstammung der Erbberechtigten über zwei, drei, vier oder gar fünf Generationen nachgewiesen werden: zwei Eltern, vier Großeltern, acht Urgroßeltern – alle haben Geschwister, haben einmal, zweimal oder öfter geheiratet, haben oder hatten vielleicht auch außereheliche Kinder. Um hier die Übersicht zu behalten, erstellen wir aus den Daten der Personen und Familien einen Stammbaum. Diesen Stammbaum erhalten Sie nach Abschluss unserer Ermittlungen für Ihre Familienunterlagen.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch gern einen Stammbaum, oder recherchieren Familiendaten, ohne dass ein Erbfall vorliegt. Wir sind alle auch als Familienforscher tätig. In diesem Fall beauftragen Sie uns direkt – bitte fragen Sie nach den Konditionen.
In allen rechtlichen Fragen, die bei der Vorbereitung eines Erbscheinsantrags auftreten, berät uns – und Sie – unser Anwalt. Wir bereiten die nötigen Unterlagen für die Antragstellung vor. Diese Beratung verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie, sondern ist Bestandteil unseres Angebots. Der Antrag auf einen Erbschein ist von einem Notar zu beglaubigen; er kann auch persönlich beim Nachlassgericht gestellt werden – aber das ist meist schon aus dem Grund langer Wartezeiten auf einen Termin nicht ratsam.
Wenn der Erbschein erteilt ist, kümmern wir uns um die Auszahlung des Nachlasses und – bei mehreren Erbinnen oder Erben – um die notwendige Aufteilung unter alle Berechtigten. Wir prüfen ggf. auch die Abrechung des Nachlasspflegers und fordern vom Finanzamt zu viel gezahlte Erbschaftssteuer für Sie zurück.